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A L L G E M E I N E   G E S C H Ä F T S B E D I N G U N G E N
 
 
Erster Abschnitt
Anwendungsbereich
 
 

§ 1
Geltung der AGB
 
1.1. Die Mag. Kügerl Bildungsmanagement GmbH (im Folgenden: „Auftragnehmer“) erbringt ihre Leistungen auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
 
1.2. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.
 
1.3. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden (im Folgenden: „Auftraggeber“) bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Auftraggeber den Änderungen nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht.
 
1.4. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung verzichtet.
 
 
§ 2
Art der Dienstleistung
 
2.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers den Auftraggebern den jeweiligen Bedürfnissen entsprechend den nach den Umständen des Einzelfalls bestmöglichen Nachhilfeunterricht zu vermitteln. Er sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Auftrages ein möglichst förderliches Arbeiten erlauben.
 
2.2. Aufträge, die vom ursprünglichen Angebot abweichen, werden erst durch eine Bestätigung des Auftragnehmers verbindlich. Für die Befolgung mündlicher Aufträge oder sonstiger Mitteilungen, die von keiner Seite schriftlich bestätigt sind, übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr.
 
2.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die vom Auftragnehmer vermittelten Lehrkräfte nicht für eigene Unterrichtszwecke zu beschäftigten oder diese im Auftrag Dritter weiter zu vermitteln.
 
2.4. Der Unterricht findet ausschließlich in Form eines Einzelunterrichts im Ausmaß von 90 Minuten (Termin) in den Räumlichkeiten des Schülers statt. Die im Vorfeld vereinbarte Zeit ist verbindlich.
 
2.5. Die Tätigkeit des Auftragnehmers wird, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, örtlich auf Österreich beschränkt.
 
 
§ 3
Qualität des Nachhilfeangebots
 
3.1. Der Auftragnehmer leistet Gewähr, dass sämtliche Lehrkräfte an anerkannten Universitäten, Fachhochschulen oder Pädagogischen Akademien ausgebildet wurden. Die Lehrkräfte verfügen über hinreichende Erfahrung im Nachhilfebereich. Bei der Auswahl wird insbesondere auf fachliche und pädagogische Kompetenzen Wert gelegt.
 
3.2. Die Qualifikationen der Lehrkräfte werden im Rahmen eines schriftlichen und mündlichen Eignungstests überprüft. Der Auftragnehmer verfügt über ein spezielles Qualitätssicherungssystem. Dieses bietet dem Auftraggeber die Möglichkeit, die eingesetzten Lehrkräfte zu bewerten. Auf diese Weise wird ein konstant hoher Standard garantiert.
 
 
Zweiter Abschnitt
Vertragsabschluss
 
 
§ 4
Anmeldung
 

4.1.Elektronische Anmeldung

4.1.1. Die elektronische Anmeldung zur mobilen Nachhilfe erfolgt grundsätzlich über das Anmeldeformular auf der Homepage des Auftragnehmers. Abweichende Möglichkeiten werden erforderlichenfalls nach Möglichkeit akzeptiert.
 
4.1.2. Der Auftragnehmer übermittelt nach erfolgter Anmeldung per E-Mail Benutzername und Passwort. Hierdurch ist auf der Homepage der persönliche Zugang zum „Online-Serviceportal“ möglich (weiterführende Info: https://serviceportal.mobilenachhilfe.at ). Der individuelle Bereich enthält Informationen über die Lehrkraft, das mobile Nachhilfe-Guthaben, den Lernfortschritt des Schülers, Termine, etc. Über den Login-Bereich können bestehende Kunden auch weitere Dienstleistungen anfordern.
 
4.1.3. Die Aufnahme der Daten, die Verwendung der Benutzerverwaltung sowie das Ändern und Löschen der Daten ist kostenlos. Bei missbräuchlichen Eingaben bleibt eine entsprechende Schadenersatzforderung vorbehalten.
 
4.1.4. Passwörter, die der Auftraggeber zur Verwendung des „Online-Serviceportals“ erhält, sind geheim zu halten. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung der Vertragsbeziehung fort. Eine missbräuchliche Weitergabe begründet Schadenersatzpflicht.
 
4.1.5. Der Auftraggeber hat seine Adresse und etwaige Adressenänderungen dem Auftragnehmer unverzüglich anzuzeigen; anderenfalls ist die letzte dem Auftragnehmer bekanntgegebene Adresse maßgeblich.  
 

4.2.Telefonische Anmeldung
 
4.2.1. Der Auftragnehmer gestattet bis auf Weiteres ergänzend oder auch ausschließlich die Anmeldung zur mobilen Nachhilfe im Wege der individuellen Kommunikation.  
 
4.2.2. Soweit Vereinbarungen im Zusammenhang mit der telefonischen Anmeldung zum Nachteil des Auftraggebers von den Bestimmungen des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) abweichen, sind diese unwirksam.

4.2.3. Die Bereitstellung notwendiger Informationen vor dem Vertragsabschluss erfolgt auf der Homepage des Auftragnehmers. Der Auftraggeber hat hierdurch die Möglichkeit, von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis zu nehmen.

4.2.4. Insbesondere nimmt der Auftraggeber davon Kenntnis, dass er von der getätigten Nachhilfeaufforderung binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten kann.

4.2.5. Nach erfolgter telefonischer Bestellung stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Bestätigung des Vertrages innerhalb einer angemessenen Frist auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung.
 
4.2.6. Der Bestätigung liegt ein gesetzliches Widerrufsformular bei. An dieses ist der Auftraggeber nicht gebunden.
 
4.2.7. Der Auftraggeber kann fernmündlich ausdrücklich zustimmen, dass mit der Vertragserfüllung vor Ende der Rücktrittsfrist begonnen wird. Er verliert hierdurch seine Rücktrittsrechte.
 
4.2.8. Der Rücktrittsverzicht wird durch den Auftragnehmer schriftlich vermerkt und gegenüber dem Auftraggeber in klarer und verständlicher Weise per E-Mail bestätigt.
4.2.9. Alternativ kann der Auftraggeber selbst den Rücktrittsverzicht gegenüber dem Auftragnehmer in ebensolcher Weise anzeigen.
 
 
§ 5
Abwicklung
 
5.1. Nach Eingang der Nachhilfeaufforderung überprüft der Auftragnehmer die Korrektheit der übermittelten Daten. Anschließend kümmert er sich nach Zahlungseingang um Vermittlung einer geeigneten Lehrkraft.
 
5.2. Der Auftragnehmer vereinbart mit dem Auftraggeber innerhalb angemessener Frist einen Ersttermin. In seltenen Fällen steht keine geeignete Lehrkraft zur Verfügung. Sollte innerhalb gebotener Zeit keine Vermittlung zustande kommen, wird der bezahlte Betrag umgehend in voller Höhe rückerstattet.
 
 
§ 6
Rücktrittsrechte
 
6.1. Der Auftraggeber ist im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes berechtigt, bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen seinen Rücktritt zu erklären. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die eindeutige Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.
 
6.2. Das Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht, wenn mit der Ausführung der Dienstleistung auf Wunsch des Auftraggebers durch ausdrückliche Erklärung noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen wird.
 
6.3. Dessen ungeachtet kann der Vertrag jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen, wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt.
 
6.4. Im Falle nicht rechtzeitig bzw. ordnungsgemäßen Rücktritts sind 100 Prozent des Kursbeitrages als Stornogebühr zu entrichten.
 
 
 
Dritter Abschnitt
Verrechnung
 
 
§ 7
Preisangebote
 
7.1. Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise werden jedenfalls als Fixpreise vereinbart (inklusive Mehrwertsteuer). Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Bisherige Preislisten verlieren ihre Gültigkeit.
 
7.2. Generell gelten Preisangebote als verbindlich, soweit nichts Gegenteiliges ausdrücklich vereinbart wird.
 
 
§ 8
Gültigkeit
 
8.1. Gebuchte Nachhilfe-Pakete behalten für ein gesamtes Jahr ab Datum der ersten Nachhilfeeinheit ihre Gültigkeit. Danach verfällt das Restguthaben. Abweichende Regelungen müssen gesondert vereinbart werden.
 
8.2. Bereits bezahlte Nachhilfe-Pakete, die nicht vollständig aufgebraucht wurden, dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Es besteht auch kein Anspruch auf geldwerte Rückerstattung der nicht konsumierten Termine.
 
 
§ 9
Elektronische Rechnungslegung
 
9.1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen in elektronischer Form zu übermitteln.
 
9.2. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftragnehmer ausdrücklich einverstanden.
 
9.3. Als Zustelladresse des Auftraggebers gilt die dem Auftragnehmer bekannt gegebene Adresse.
 
 
 
§ 10
Zahlungsbedingungen
 
10.1. Die Zahlung ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Sie erfolgt auf das in der Rechnung angeführte Firmenkonto.
 
10.2. Aus organisatorischen Gründen erfolgt die Vermittlung der Lehrkräfte erst nach Einlagen des Rechnungsbetrages. Abweichungen müssen gesondert vereinbart werden.
 
10.3. Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teils des Rechnungsbetrages.
 
10.4. Die Mitteilung des Auftraggebers, der Auftrag sei für Rechnung eines Dritten auszuführen, berührt die Verpflichtung des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer nicht.
 
 
§ 11
Zahlungsverzug
 
 
11.1. Der Auftragnehmer ist ab dem auf die Fälligkeit folgenden Tag berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu verlangen.
 
11.2. Der Auftragnehmer ist weiters berechtigt, neben den Verzugszinsen auch den Ersatz anderer, vom Schuldner verschuldeter und ihm erwachsener Schäden, zu verlangen. Dies betrifft insbesondere die Kosten außergerichtlicher Bertreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen.
 
11.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die Vergütung des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, welche sich aus der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergibt.
 
 
Vierter Abschnitt
Abwicklung  
 
 
§ 12
Terminabsage
 
12.1. Die Absage eines vereinbarten Termins aus unvorhersehbaren Gründen hat mindestens 24 Stunden vor Beginn ausschließlich per E-Mail an office@mobilenachhilfe.at zu erfolgen. Eine spätere Absage kann aus organisatorischen Gründen nicht mehr berücksichtigt werden.
 
12.2. Im Falle einer Verspätung des Schülers wartet die Lehrkraft zumindest 15 Minuten. Aus organisatorischen Gründen muss der Termin allerdings pünktlich beendet werden. Wenn der Schüler innerhalb der vorgenannten Zeit nicht erscheint, verfällt der Termin.
 
12.3. Sollte eine vermittelte Lehrkraft einen vereinbarten Termin aus unvorhersehbaren Gründen nicht wahrnehmen können, wird der Auftraggeber mindestens 24 Stunden vorher telefonisch oder per Mail an die bekannt gegebene Adresse verständigt. Im Bedarfsfall wird nach Möglichkeit ein Ersatzlehrer zur Verfügung gestellt. Eine von der Lehrkraft verschuldete Unpünktlichkeit wird vollumfänglich eingebarbeitet.
 
 
§ 13
Wechsel der Lehrkraft
 
13.1. In der Regel steht für den Umfang des bestellten Nachhilfe-Pakets immer dieselbe Lehrkraft zur Verfügung. Aufgrund von Krankheit, Jobwechsel, organisatorischen Gründen, etc. kann jedoch ein Wechsel der Lehrkraft erforderlich werden.
 
13.2. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit innerhalb einer angemessenen Frist den Wechsel einer Lehrkraft zu begehren, sofern dies aus berechtigten und nachvollziehbaren Gründen geschieht. Der Auftragnehmer bemüht sich nach Möglichkeit im Interesse des Auftraggebers nach seinem Ermessen um entsprechenden Ersatz. Ein verbindlicher Anspruch besteht nicht.
 
 
Fünfter Abschnitt
Rechte und Obliegenheiten
 
 
 
§ 14
Haftung / Schadenersatz
 
14.1. Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit).
 
14.2. Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.
 
 
Sechster Abschnitt
Schlussbestimmungen
 
 
 
§ 15
Datenschutz
 
15.1. Bei Anmeldung auf der Homepage des Auftragnehmers werden alle für eine zweckmäßige Dienstleistungserbringung erforderlichen Daten aufgenommen.
 
15.2. Der Auftragnehmer ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen des Auftrages zu verarbeiten, zu speichern sowie für eigene Zwecke zu nutzen. Er leistet Gewähr für die Datensicherheit.
 
15.3. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Vorsorge zu treffen, dass der Auftraggeber seine Auskunftspflicht im Sinne der DSGVO nachkommen kann. Sofern für solche Auskünfte kein Honorar vereinbart wurde, ist nach dem tatsächlichen Aufwand an den Auftraggeber zu verrechnen.
 
15.4. Der Auftragnehmer hat auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber sowie für die Schriftstücke, welche ersterer in Urschrift besitzt. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften und Fotokopien anfertigen.
 
15.5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Erledigung eines Auftrages ihm übergebenen und die von ihm selbst angefertigten Unterlagen und Dokumente sowie den über den Auftrag geführten Schriftwechsel im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen aufzubewahren.
 
§ 16
Gerichtsstand
 
16.1. Für Rechtsstreitigkeiten mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, gelten die gesetzlichen Gerichtstände.
 
16.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine allfällige Klage gegen Kunden, die Unternehmer sind, vor jedem anderen zuständigen Gericht einzubringen.
 
16.3. Klagen eines Unternehmers gegen den Aufragnehmer können ausschließlich beim sachlich zuständigen Gericht erhoben werden, in dessen Sprengel sich die Betriebsstätte des Auftragnehmers befindet.
 
 
§ 17
Rechtswahl
 
Es kommt österreichisches Recht zur Anwendung.
 
§ 18
Rechtssprache
 
Die Vertragssprache ist Deutsch.
 
§ 19
Teilnichtigkeit
 
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig sein oder im Laufe ihrer Dauer werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit und die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsteile verpflichten sich in diesem Fall, die rechtsunwirksame, ungültige und/oder nichtige Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die rechtswirksam und gültig ist sowie in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der ersetzten Bestimmung – soweit als möglich und rechtlich zulässig – entspricht.
 
§ 20
Allgemeines
 
20.1. Alle Erklärungen rechtsverbindlicher Art aufgrund dieses Vertrages haben schriftlich an die zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse des jeweilig anderen Vertragspartners zu erfolgen. Wird eine Erklärung an die zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse übermittelt, so gilt diese dem jeweiligen Vertragsteil als zugegangen.
 
20.2. Die Bezeichnung der für die einzelnen Kapitel gewählten Überschriften dient einzig und allein der Übersichtlichkeit und ist daher nicht zur Auslegung dieses Vertrages heranzuziehen.

 

 

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